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Holzdach

Fotos: VELUX Deutschland, Österreich, Schweiz.

AGB

H & W Dachfenster-Kundendienst

Zahlungsbedingungen

Unsere Kundendienstrechnungen sind nach Erhalt innerhalb 5 Tagen netto ohne Abzug zahlbar.

Abgrenzung zwischen Garantiearbeiten und kostenpflichtigen Kundendienstarbeiten

Die Entscheidung darüber, ob vom Kunden beauftragte Arbeiten kostenpflichtig sind oder unter die jeweilige Herstellergarantie fallen, kann in der Regel erst getroffen werden nach Besichtigung durch unseren Kundendiensttechniker vor Ort. Vorherige telefonische Aussagen hierzu, welche an Angaben des Kunden über Produktalter und/oder Kaufzeitpunkt anknüpfen, sind deshalb für uns unverbindlich.

Falsche oder fehlerhafte Angaben bei Auftragserteilung

Wird ein Kunde zu einem vorher vereinbarten Termin nicht angetroffen oder sind mehrfache Anfahrten wegen fehlender oder fehlerhafter Angaben, die auf Verschulden des Kunden zurückzuführen sind, erforderlich, werden die Kosten der erneuten Anfahrt berechnet. Das gilt auch dann, wenn es sich um Kundendienstarbeiten im Rahmen der jeweiligen Herstellergarantie handelt. Werden von uns aufgrund fehlerhafter Angaben des Kunden falsche Ersatzteile geordert, hat der Kunde eine Aufwendungs-/Schadenspauschale von 30% des betreffenden Ersatzteilpreises zu zahlen, es sei denn, der Kunde weist im Einzelfalle nach, dass Aufwendungen bzw. Schäden in dieser Höhe nicht entstanden sind. Die Geltendmachung weiterer Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche bleibt von der Pauschale unberührt; diese wird jedoch bei weitergehenden Ansprüchen angerechnet.

Anstrich

Hinweis: Holz ist ein Naturprodukt, so dass Farbabweichungen auftreten können. Diese Farbabweichungen können auch bei Nacharbeiten weiter bestehen. Sind bei der Durchführung von Kundendienstarbeiten Holzarbeiten notwendig, durch die der Anstrich des Fensters beeinträchtigt wird, gehören eventuell notwendige Reparaturen oder Erneuerungen eines vom Kunden vorgenommenen Anstrichs nicht zu unserem Leistungsumfang.

Erreichbarkeit der Fenster

Unsere Kundendienstfahrzeuge sind technisch so ausgestattet, dass alle Arbeiten normalerweise sofort durchgeführt werden können. Sind die Fenster aber so eingebaut, dass für die Durchführung der Arbeiten ein Gerüst erforderlich ist, ist dieses vom Kunden zu stellen. Vom Kunden bereitgestellte Gerüste müssen den einschlägigen Sicherheitsvorschriften entsprechen.

Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ersatz- und Zubehörteile stehen bis zur vollständigen Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt.

Mängelansprüche, Verjährung, Haftungsbeschränkung, Fremdzubehör

Für die Mangelfreiheit unserer Kundendienstarbeiten stehen wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ein. Sofern uns kein Vorsatz zur Last fällt, beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr, gerechnet ab Abnahme der Kundendienstarbeiten. Für im Rahmen unserer Kundendienstleistungen auftretende Schäden haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Ansonsten ist unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche, die auf einem Fehlverhalten unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen. Sofern uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung anzulasten ist, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Unsere Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ist von vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. Gleiches gilt bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und dann, wenn wir ausnahmsweise eine Garantie für die Beschaffenheit unserer Kundendienstleistungen übernommen haben. Ist Fremdzubehör an unseren Fenstern angebracht, haften wir nicht, sofern die Mangelhaftigkeit unserer Kundendienstleistung auf die Anbringung dieses Fremdzubehörs zurückzuführen ist. Im Übrigen ist Fremdzubehör vor der Ausführung der Kundendienstarbeiten vom Kunden zu entfernen. Geschieht das Entfernen von Fremdzubehör auf Wunsch des Kunden durch uns, hat der Kunde die dafür anfallenden Kosten gesondert zu tragen. Wir übernehmen für diese Tätigkeit keine Gewähr. Das Wiederanbringen des Fremdzubehörs übernehmen wir nicht.

Termine

Wir sind berechtigt, vereinbarte Kundendiensttermine ohne Angabe von Gründen abzusagen, ohne dass daraus Schadensersatz- oder sonstige Forderungen abgeleitet werden können. Dies gilt insbesondere, wenn die Kundendienstarbeiten aus witterungsbedingten Gründen nicht durchgeführt werden können.

Im Einzelfall kann ein Kundendiensttermin von unseren Kundendiensttechnikern nicht eingehalten werden, insbesondere wenn zuvor durchzuführende Arbeiten länger dauern als geplant. Auch wenn wir uns um Pünktlichkeit bemühen, mit Zeitverzögerungen von bis zu zwei Stunden muss der Kunde rechnen. Kommt es zu darüber hinausgehenden Verzögerungen oder dazu, dass die Kundendienstarbeiten am vereinbarten Tage gar nicht mehr ausgeführt werden können, so wird H & W dies umgehend dem Kunden mitteilen und einen möglichst zeitnahen Ersatztermin vereinbaren. Etwaige Schadensersatz- oder sonstige Forderungen für den Kunden entstehen durch Nichteinhalten des Termins nicht.

Kostenvoranschlag

Der Kunde ist berechtigt, vor Beginn der Arbeiten einen Kostenvoranschlag zu verlangen. Kostenvoranschläge sind nur in schriftlicher Form verbindlich. Eine Abweichung von dem Kostenvoranschlag um mehr als 20% ist nur zulässig, wenn während der Arbeiten Mängel festgestellt wurden, die vor Beginn der Arbeiten nicht erkannt werden konnten. Der Kundendiensttechniker hat den Kunden hiervon unverzüglich zu unterrichten. Wünscht der Kunde in diesem Fall keine Weiterführung der Arbeiten, muss er die bis dahin angefallenen Kosten zahlen. Grundsätzlich berechnen wir für die Erstellung eines Kostenvoranschlages eine Aufwandspauschale in Höhe von 29,- € (inkl. MwSt.), die wir dem Kunden im Falle der Auftragserteilung auf den dann fälligen Rechnungsbetrag gutschreiben. Darüber hinaus werden wir dem Kunden den Kostenaufwand für eine Besichtigung/Begutachtung des Fensters vor Ort in Rechnung stellen, sofern dies zur Angabe eines Kostenvoranschlages notwendig ist.

Kundendienst- und Montagearbeiten

Abhängig von Produktgröße, -ausführung und Einbausituation kann eine Hilfskraft erforderlich sein. Es obliegt allein uns zu entscheiden, wie viele Kundendiensttechniker aus Sicherheitsgründen bei Dacharbeiten oder aufgrund des Fenstergewichtes an einem Einsatzort gleichzeitig beschäftigt werden.